Das bestimmende Merkmal des parlamentarischen Regierungssystems ist die enge Verzahnung von Regierung und Parlament. Die Bundesregierung ist vom Vertrauen des Deutschen Bundestags abhängig.
In meinem politisch-parlamentarischen Alltagsgeschäft werden an mich bzw. stoße ich auf Vorgänge, bei denen es notwendig ist, den Entscheidungsträgern in der Exekutive sprichwörtlich auf den Zahn zu fühlen. Als Bundestagsabgeordneter ist es meine Aufgabe das Regierungshandeln nicht nur nachträglich zu beurteilen, sondern bereits begleitend zu kontrollieren.
Die Parlamentarische Regierungskontrolle ist neben der Gesetzgebung eine der zentralen Aufgaben des Deutschen Bundestags. Dabei gibt es eine große Anzahl von parlamentarischen Kontrollinstrumenten, unter denen die Vertrauensfrage und das konstruktive Misstrauensvotum die Bekanntesten, jedoch die am seltensten Genutzten sind. Im Mittelpunkt stehen das Fragerecht, mit der Befragung der Bundesregierung und der Aktuellen Stunde, das Zitierrecht, die Untersuchungsausschüsse, die Enquete-Kommissionen und vor allem die Finanz- und Haushaltskontrolle.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen kleinen Überblick über Themen geben, in denen ich in letzter Zeit das Recht der Regierungskontrolle wahrgenommen habe, und die Sie als Bürgerin und Bürger meines Wahlkreises direkt betroffen haben.